
Unser Expertenteam berät deutschlandweit klein- bis mittelständige Unternehmen im Bereich Datenschutz.
Unsere Hauptaufgabe als externer Datenschutzbeauftragter ist es, Unternehmen bei allgemeinen betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Realisierung des Datenschutzes und der Datensicherheit gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu unterstützen.
Dabei sind wir für die Überprüfung und Kontrolle auf Einhaltung der aktuellen Datenschutzgesetzte (DSGVO, BDSG, LDSG, etc.) zuständig.
Hierzu bieten wir individuelle Seminare, Workshops und Onlinetrainings im Bereich Datenschutz für Sie und Ihre Mitarbeiter an.
Darüber hinaus übernehmen wir gerne für Sie die Position des externen IT-Sicherheitsbeauftragten.
Neugierig geworden?
Hier finden Sie einen Ausschnitt der Leistungen unserer DSGVO-Grundschutz-Pakete für Unternehmen:
Leistung | |||
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Bennenung eines Datenschutzbeauftragten | |||
Ist-Analyse der aktuellen Datenschutzsituation: | |||
Telefon | |||
vor Ort | |||
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: | |||
Technische und Organisatorsiche Maßnahmen: | |||
Überprüfen des akutellen Zustandes | |||
Erarbeiten eines neuen Konzepts | |||
Webseite Erstellung oder Überarbeitung des: | |||
Impressum | |||
Datenschutzhinweis | |||
Informationspflichten: | |||
Kontrollieren | |||
Erstellen | |||
Überarbeiten | |||
Sensibilisierung: | |||
PDF (Selbststudium) | |||
Webinar (mit Zertifikat) | |||
vor Ort | |||
Erstellen von Einwilligungen nach Art. 6 abs. 1 a | |||
Wahrnehmung weiterer Aufgaben des DSB * | |||
Zugriff auf Vorlage sowie Vorlagen in der internen Cloud | |||
Folgeabschätzung: | |||
Beratung | |||
Erstellung | |||
Laufzeit: |
…und viele weitere Leistungen mehr. Wir senden Ihnen die ausführliche Vergleichsliste aller Pakete gerne per E-Mail oder Post zu. Nutzen Sie für die Anforderung bitte unser Anfrage-Formular.
*Wahrnehmung weiterer Aufgaben des DSB z.B.:
– Kooperation mit den Aufsichtsbehörden
– Überwachung und Einhaltung von Datenschutzvorschriften
– Unterrichtung und Beratung hinsichtlich datenschutzrechtlicher Pflichten
– Unterrichtung und Beratung im Berreich Übermittlung, Auftragsverarbeiter
– Unterrichtung und Beratung im Berreich Auskunftsrecht der Betroffenen nach Art. 15
– Bearbeitung der Anfragen von Behörden & Betroffenen
– Prüfung von Dokumenten für Mitarbeiter & Kunden
– Prüfung der Konformität von Software/Hardware
– Externe Audits: Unterstützung und Durchführung
– Erstellen des Jährlichen Datenschutzberichts