📢 Sind Sie die Schulleitung, eine Pädagogin oder ein Pädagoge, oder arbeiten Sie im Sekretariat einer Schule?
Machen Sie auch Fotos von Ihren Schülern? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachten müssen und wie Sie die Fotografie in der Schule datenschutzkonform umsetzen können.
Wie es nicht geht
Häufig werden in Schulen Fotos von Schülern gemacht, sei es bei Schulveranstaltungen, im Unterricht oder für die Schulwebsite. Oft geschieht dies ohne ausreichende Information und Einwilligung der Betroffenen. Ein gängiger Fehler ist, dass Fotos ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gemacht und veröffentlicht werden. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen dar und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Rechtsgrundlagen für die Fotografie gemäß DSGVO
Die DSGVO legt strenge Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest, zu denen auch Fotos zählen. Artikel 6 der DSGVO beschreibt die Rechtsgrundlagen, auf denen die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig erfolgen kann. Für Schulen sind dabei besonders folgende Rechtsgrundlagen relevant:
- Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO)
📄 Die Einwilligung der Betroffenen oder, im Falle von Minderjährigen, der Eltern oder Erziehungsberechtigten ist eine häufige und klare Grundlage für die Verarbeitung von Fotos. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig sein. Eine schriftliche Einwilligung ist empfehlenswert, um im Falle von Streitigkeiten einen Nachweis zu haben. - Erfüllung eines Vertrages (Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO)
📜 Wenn die Fotografie zur Erfüllung eines Vertrages zwischen der Schule und den Eltern notwendig ist, kann dies eine Rechtsgrundlage sein. Dies ist jedoch selten der Fall, da Fotografien selten notwendig sind, um vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen. - Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO)
⚖️ In einigen Fällen kann die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich sein, um rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Dies trifft jedoch selten auf die Fotografie in Schulen zu. - Wahrung berechtigter Interessen (Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO)
🔒 Die Verarbeitung kann auf berechtigten Interessen der Schule basieren, sofern diese nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Betroffenen überwiegen. In Schulen ist dies jedoch eine heikle Grundlage, da die Rechte der Schüler und Eltern besonders schützenswert sind.
Als Datenschutzbeauftragte empfehlen wir hauptsächlich lit. a Einwilligungen oder lit. b Erfüllung eines Vertrages.
Informationspflichten gemäß Artikel 13 DSGVO
Egal auf welcher Rechtsgrundlage die Fotos gemacht werden, die Betroffenen müssen gemäß Artikel 13 DSGVO umfassend informiert werden. Die Informationspflichten umfassen:
- Den Zweck der Datenverarbeitung
- Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung
- Die Identität des Verantwortlichen
- Die Dauer der Speicherung
- Die Rechte der Betroffenen, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch
- Rechte auf Widerruf der Einwilligung
Diese Informationen müssen klar und verständlich in der Datenschutzerklärung der Schule enthalten sein und den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden.
Welche Rechtsgrundlage ist die richtige für mich?
In den meisten Fällen wird die Einwilligung die geeignete Rechtsgrundlage für die Fotografie in Schulen sein. Die Einwilligung muss jedoch freiwillig und informiert erfolgen. Die Verwendung der Einwilligung als Rechtsgrundlage erfordert die aktive Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten und sollte schriftlich festgehalten werden.
So setzen Sie die Fotografie in der Schule datenschutzkonform um
- Einwilligung einholen
✍️ Holen Sie vor dem Fotografieren immer die schriftliche Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten ein. Nutzen Sie hierfür standardisierte Einwilligungsformulare, die alle erforderlichen Informationen enthalten. - Informationspflichten erfüllen
📄 Stellen Sie sicher, dass die Betroffenen umfassend über die Datenverarbeitung informiert sind. Dies kann durch Aushänge, Informationsblätter oder die Schulwebsite erfolgen. - Zweckbindung und Datenminimierung beachten
📊 Fotografieren Sie nur, wenn es wirklich notwendig ist, und verwenden Sie die Fotos nur für den angegebenen Zweck. Vermeiden Sie die Erhebung unnötiger Daten. - Sichere Aufbewahrung
🔐 Bewahren Sie die Fotos sicher auf und schützen Sie sie vor unbefugtem Zugriff. Nutzen Sie passwortgeschützte Systeme und verschlüsselte Speichermedien. - Rechte der Betroffenen respektieren
📝 Respektieren Sie die Rechte der Betroffenen und stellen Sie sicher, dass Anfragen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung schnell und umfassend beantwortet werden.
Das Internet vergisst nie
Es ist wichtig zu wissen, dass Betroffene das Recht haben, ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Das bedeutet, dass Sie als Verantwortlicher dafür sorgen müssen, dass die Fotos bei Widerruf der Einwilligung umgehend entfernt werden. Dies gilt besonders für Fotos, die online veröffentlicht wurden. Achten Sie darauf, dass Sie alle Kopien und Veröffentlichungen der Fotos löschen, um den Widerruf vollständig zu erfüllen.
Modelvertrag vs. Einwilligung
In bestimmten Fällen kann es sinnvoller sein, einen Modelvertrag anstelle einer Einwilligung zu verwenden. Dies ist besonders relevant, wenn die Fotos für langfristige oder umfangreiche Veröffentlichungen, wie z.B. für Flyerdrucke oder Werbekampagnen, genutzt werden sollen. Ein Modelvertrag bietet mehr rechtliche Sicherheit, da er die Nutzung der Fotos detailliert regelt und eine längerfristige Einwilligung der Betroffenen einholt. Dies verhindert, dass Sie die Fotos entfernen müssen, wenn die Einwilligung widerrufen wird.
- Beispiel: Wenn Sie Fotos von Schülern für einen Schulflyer oder eine Broschüre verwenden möchten, die über einen längeren Zeitraum verteilt wird, kann ein Modelvertrag sinnvoller sein. So stellen Sie sicher, dass die Fotos auch bei einem späteren Widerruf der Einwilligung weiter genutzt werden können.
Bevor Sie auf den Auslöser drücken
Bevor Sie überhaupt den Auslöser drücken, müssen Sie sicherstellen, dass eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO erfüllt ist. Nur so handeln Sie rechtssicher und datenschutzkonform.
Fazit
Die Einhaltung der DSGVO und des BDSG bei der Fotografie in Schulen ist unerlässlich, um die personenbezogenen Daten der Schüler zu schützen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Durch die Beachtung der genannten Maßnahmen und die transparente Kommunikation mit den Betroffenen können Schulen Fotos datenschutzkonform und verantwortungsvoll nutzen. Bei Fragen oder Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Herzliche Grüße
Das Thilo-Körner-Consulting GmbH Team.