Vertrauen durch Transparenz:

In der heutigen Geschäftswelt ist es entscheidend, ein Umfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter und Beteiligte sich sicher fühlen, Missstände und Bedenken anzusprechen. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet bestimmte Unternehmen und Organisationen zur Einrichtung eines internen Meldekanals. Die THILO-KÖRNER-CONSULTING GmbH bietet eine umfassende Lösung, um diesen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig das Vertrauen innerhalb Ihrer Organisation zu stärken.

Wer ist verpflichtet ein internes Hinweisgbersystem einzuführen?

Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz sind ausgewählte Unternehmen und Organisationen dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal bereitzustellen.

Im Detail bedeutet das:

  • Seit dem 02.07.2023 müssen Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten ein internes Hinweisgebersystem implementiert haben.
  • Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten hatten bis zum 17. Dezember 2023 eine Übergangsfrist.
  • Seit Mitte Juni 2023 müssen Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern ein funktionierendes Hinweisgebersystem vorhalten.

Ein Verstoß gegen das Hinweisgeberschutzgesetz kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und zu einem Bußgeld führen.

Was wir Ihnen anbieten können?

Vertrauen Sie auf unsere Expertise für einen effektiven und reibungslosen Hinweisgeber-Prozess in Ihrem Unternehmen.

*=Zzgl. MwSt.

Für Kommunen

*=Zzgl. MwSt.

  • Sichere und anonyme Meldewege: Beschäftigte können Hinweise telefonisch, schriftlich, persönlich oder über das Whistleblower-Portal übermitteln.
  • Strukturierte Erfassung und Bearbeitung: Wir nehmen Meldungen sorgfältig entgegen, dokumentieren sie, bearbeiten sie und leiten sie bei Erforderlichkeit zur weiteren Untersuchung weiter.
  • Schutz vor Repressalien: Durch unser Portal genießen Ihre Beschäftigten Schutz vor möglichen Nachteilen oder Benachteiligungen.
  • Vertraulichkeitsgebot: Die Identität der Beschäftigten bleibt vertraulich und die Meldung wird anonym behandelt.
  • Prävention von öffentlichen Enthüllungen: Mit angemessenen Meldekanälen minimieren wir die Gefahr der öffentlichen Bekanntmachung von Missständen, möglichen Strafzahlungen und Reputationsverlust.

Wie erfolgt die Einrichtung des internen Hinweisgeberdienstes?

1. Beauftragung:

  • Sie beauftragen uns.
  • Wir stellen Ihnen die Meldestelle zur Verfügung und fungieren als Ombudsmann.

2. Freischaltung:

  • Nach Beauftragung schalten wir die Meldestelle für Sie frei.

3. Unterweisung:

  • Sie als Verantwortlicher und Ihre Beschäftigten erhalten von uns eine vorschriftsgemäße Unterweisung für den Hinweisgeberdienst.

4. Startklar:

  • Nach der Unterweisung ist alles bereit für einen effektiven Einsatz des Hinweisgeber-Dienst.

KONTAKT & ANFRAGE

Wenn Sie Fragen haben, weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen wünschen oder ein individuelles Angebot erhalten möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Sie können uns telefonisch unter der folgenden Nummer erreichen: 08547 89 890-01. Alternativ können Sie auch das untenstehende Kontaktformular nutzen, um uns eine Nachricht zu hinterlassen. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Kontaktformular: Anfrage-Formular.