Sicheres Hinweisgeberportal
Beschäftigte und andere Hinweisgebende erhalten einen klaren digitalen Meldeweg für vertrauliche Hinweise.
Interne Meldestelle nach HinSchG
Externe interne Meldestelle für Unternehmen und Kommunen – mit sicherem Hinweisgeberportal, persönlicher Ombudsperson und strukturierter Bearbeitung eingehender Hinweise.
Ihre externe interne Meldestelle
Ein Hinweisgebersystem funktioniert nur dann gut, wenn Beschäftigte wissen, wohin sie sich wenden können und Meldungen verlässlich bearbeitet werden.
Deshalb kombinieren wir ein digitales Hinweisgeberportal mit persönlicher Betreuung. Wir stellen die Meldestelle bereit, nehmen Hinweise entgegen und begleiten die strukturierte Bearbeitung.
Für Sie bedeutet das: klare Abläufe, eine externe Ansprechstelle und weniger organisatorischer Aufwand im eigenen Unternehmen.
Unser Hinweisgeberdienst
Das Portal bildet den sicheren Meldeweg. Die eigentliche Qualität entsteht jedoch durch eine klare Zuständigkeit, sorgfältige Bearbeitung und eine erreichbare Ombudsperson.
Beschäftigte und andere Hinweisgebende erhalten einen klaren digitalen Meldeweg für vertrauliche Hinweise.
Eine persönliche Ansprechstelle nimmt Meldungen entgegen, hält Kontakt und begleitet das weitere Verfahren.
Meldungen werden nachvollziehbar erfasst, geprüft und für die weitere Bearbeitung strukturiert aufbereitet.
Die gesetzlichen Fristen für Eingangsbestätigung und Rückmeldung werden im Prozess berücksichtigt.
Ablauf einer Meldung
Ein nachvollziehbarer Ablauf schafft Sicherheit für Hinweisgebende und für die Organisation, die den internen Meldekanal bereitstellt.
Der Hinweis wird über den vorgesehenen Meldekanal übermittelt und vertraulich entgegengenommen.
Der Eingang wird spätestens innerhalb von sieben Tagen bestätigt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Die Meldestelle prüft den Anwendungsbereich, die Stichhaltigkeit und fordert bei Bedarf weitere Informationen an.
Abhängig vom Sachverhalt werden geeignete Folgemaßnahmen vorbereitet oder zuständige Stellen eingebunden.
Innerhalb der gesetzlichen Frist erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet bestimmte Beschäftigungsgeber zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen.
Für private Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle.
Für einzelne regulierte Bereiche können besondere gesetzliche Vorgaben gelten. Die konkrete Pflicht sollte deshalb anhand der Organisation geprüft werden.
Die Aufgaben einer internen Meldestelle können grundsätzlich auch auf einen externen Dritten übertragen werden.
Preise
Die monatlichen Preise richten sich bei Unternehmen nach der Beschäftigtenzahl und bei Kommunen nach der Einwohnerzahl. Für größere oder besondere Strukturen erstellen wir ein individuelles Angebot.
Externe interne Meldestelle inklusive Portal und persönlicher Ombudsperson.
1–49 Beschäftigte
Für kleinere Organisationen, die freiwillig einen strukturierten Meldekanal bereitstellen möchten.
Angebot anfragen50–99 Beschäftigte
Interne Meldestelle mit Portal und persönlicher Ansprechstelle für den laufenden Betrieb.
Angebot anfragen100–249 Beschäftigte
Für Organisationen mit größerem Beschäftigtenkreis und entsprechend erweitertem Meldepotenzial.
Angebot anfragen250–500 Beschäftigte
Für Unternehmen mit größerem Beschäftigtenkreis und entsprechend höherem organisatorischem Bedarf.
Angebot anfragenHinweisgeberdienst für kommunale Strukturen – mit sicherem Meldekanal und externer persönlicher Ansprechstelle.
1–999 Einwohner
Externe Meldestelle für kleine kommunale Strukturen mit persönlicher Betreuung.
Angebot anfragen1.000–9.999 Einwohner
Passender Leistungsrahmen für kleinere Städte, Gemeinden und Verwaltungseinheiten.
Angebot anfragen10.000–24.999 Einwohner
Für größere kommunale Strukturen mit entsprechend erweitertem organisatorischem Bedarf.
Angebot anfragen25.000–49.999 Einwohner
Für Städte und Kommunen mit größerer Einwohnerzahl und komplexeren internen Strukturen.
Angebot anfragenFür Organisationen oberhalb der dargestellten Größen oder bei besonderen Anforderungen erstellen wir ein individuelles Angebot.
Häufige Fragen
Interne Meldestelle auslagern
Im Erstgespräch klären wir Beschäftigtenzahl, Organisationsstruktur und den gewünschten Umfang der Meldestelle. Anschließend erhalten Sie ein passendes Angebot.
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