Brauchen wir wirklich einen Datenschutzbeauftragten?

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Warum jedes Unternehmen über diese Position nachdenken sollte

Ein weit verbreiteter Irrglaube lautet: „Wenn ich keinen Datenschutzbeauftragten bestellen muss, betrifft mich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht.“ Diese Annahme ist jedoch grundlegend falsch. Artikel 2 der DSGVO klärt auf, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten – automatisiert oder auf Papier in einem Aktenordner – unter diese Regelung fällt. Wenn also Daten, die einen Personenbezug ermöglichen, wie Name oder Adresse, verarbeitet werden, sind die Vorgaben der DSGVO einzuhalten.

Wer ist betroffen?

Die kurze Antwort lautet: Nahezu jedes Unternehmen ist betroffen. Ob die Daten elektronisch gespeichert oder handschriftlich in einem Ordner geführt werden, die Verarbeitung personenbezogener Daten verpflichtet zur Einhaltung der DSGVO. Dies unterstreicht die Bedeutung eines Datenschutzbeauftragten für jedes Unternehmen.

Die Pflichten laut DSGVO

Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, ist als „Verantwortlicher“ definiert und muss strenge Datenschutzgrundsätze einhalten:

Und viele weitere Aufgaben.

Der wahre Wert des Datenschutzbeauftragten

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten wird oft unterschätzt. Datenschutz ist nach Artikel 8 der Charta der Europäischen Union ein Grundrecht, das Bürger vor unzulässiger Datenverarbeitung schützt. Ein Datenschutzbeauftragter sorgt dafür, dass die DSGVO korrekt umgesetzt und eingehalten wird. Stellen Sie sich vor, Unternehmen könnten ohne Aufsicht personenbezogene oder sogar Gesundheitsdaten von Ihnen verarbeiten und auf Social Media veröffentlich. Die DSGVO und ihre Datenschützer verhindern genau das.

Die Vorteile der DSGVO

Die DSGVO stärkt nicht nur die Grundrechte der Einzelpersonen, sondern bietet auch:

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